1.  Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von VSTunnel
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle in dieser Online Site aufgeführten Produkte, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens von VSTunnel nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich VSTunnel anzuzeigen.


2. Widerrufsrecht
Der Kunde ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerrufen wird. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und in Textform oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an VSTunnel

Das Widerrufsrecht besteht NICHT bei Lieferung von Software, die vom Kunden entsiegelt worden ist.

3.  Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen von VSTunnel sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei VSTunnel. Im Verzugsfalle ist VSTunnel berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist VSTunnel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. VSTunnel ist  berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

4.  Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von VSTunnel genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die VSTunnel eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl VSTunnel diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird VSTunnel an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von VSTunnel nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er VSTunnel nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn VSTunnel nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird VSTunnel die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von VSTunnel liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich VSTunnel zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht VSTunnel aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von VSTunnel verlässt.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von VSTunnel aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von VSTunnel. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von VSTunnel stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-,
Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und VSTunnel auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an VSTunnel abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde VSTunnel unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von VSTunnel unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und VSTunnel dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde VSTunnel bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, VSTunnel alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

6. Haftungsbeschränkung
VSTunnel haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VSTunnel nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme von VSTunnel aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

7. Gewährleistung
VSTunnel gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
VSTunnel und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von VSTunnel Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde VSTunnel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt VSTunnel mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - erwünscht. VSTunnel ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. VSTunnel kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen VSTunnel zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde VSTunnel das Recht ein, einen funktionablen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an VSTunnel, nachzuliefern.
Hat der Kunde VSTunnel wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel VSTunnel nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von VSTunnel grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen VSTunnel entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

8. Zusätzliche Regeln für die Gewährleistung bei Software
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
VSTunnel gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

9. Vertraulichkeit
VSTunnel und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk "Vertraulich" zu versehen.

10. Datenschutz
VSTunnel darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
Für andere Zwecke (z. B. Beratung, Werbung, Marktforschung) darf VSTunnel die Bestandsdaten verarbeiten oder nutzen sowie an Dritte weitergeben, soweit der Kunde eingewilligt hat oder sich eine Erlaubnis aus dem Gesetz ergibt.
Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
VSTunnel gewährleistet jedoch mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die "internen" Datenbestände haben.

11. Beweisklausel und Beweislast
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei VSTunnel gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
Beruft sich der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er VSTunnel unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.

12. Schutzrechte und Quellcode
Ohne ausdrückliche Genehmigung von VSTunnel ist es dem Käufer nicht gestattet, die von VSTunnel erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung, sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht zu beachten.
Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.

13. Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierter Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen "Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf
Länder, für die Beschränkungen gelten:
Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;
Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten:
alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden;
Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:
jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.

14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit VSTunnel nur mit schriftlicher Einwilligung von VSTunnel abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von VSTunnel in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

What's new in this version:
Auto Time-stretching
Direct File Transfer
Automatic Jam Mode
VSTunnel, the online music collaboration plug-in for real-time jam sessions, today released VSTunnel 1.4. The newest version can now be installed as an Audio Unit Plug-In.
Finally! A new interface for OSX Audio Unit.
The VSTunnel plugin can now be installed as an Audio Unit PlugIn.